Welches Verrentungsmodell passt zu Ihnen?
So individuell wie jeder Mensch und jede Immobilie sind auch die Modelle der Immobilienverrentung.
Was für den einen ideal ist, kann für jemand anderen weniger passend sein – denn jede Lebenssituation, jedes Ziel und jedes Zuhause ist anders.
Eigentümer mit Kindern oder Erben verfolgen häufig andere Wünsche als Eigentümer ohne Nachfolger. Auch spielt es eine Rolle, ob es sich um ein selbst bewohntes Zuhause, eine vermietete Immobilie oder eine Ferienwohnung handelt.
Neben finanziellen Überlegungen geht es vielen Menschen vor allem um eines: Klarheit und Sicherheit zu Lebzeiten zu schaffen.
Denn wer frühzeitig regelt, bewahrt nicht nur Werte – sondern auch Ruhe und Unabhängigkeit.
Zu den gängigsten Modelle finden Sie hier weitere Informationen:
Gerne unterstütze ich Sie als Verrentungsexperte dabei, die für Sie passende Lösung zu finden. Mein Ziel ist es, Ihnen eine verlässliche und maßgeschneiderte Immobilienrente anzubieten, die Ihren Bedürfnissen gerecht wird ("Immobilienrente München").
Vorab schauen Sie sich gerne die einzelnen Verrentungsmodelle detaillierter an:
- Nießbrauch
- Teilverkauf
- Sofortrente
- Wohnungsrecht (Wohnrecht)
- Umkehrhypothek
- Seniorenkredit (Seniorendarlehen)
- Leibrente
- Rückmietverkauf (Sale-and-Leaseback)
- Weitere Modelle der Immobilienverrentung
Kontaktieren Sie mich für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung.
Wichtiger Hinweis: Unsere Empfehlung für Ihre Sicherheit
Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen keine Rechtsberatung darstellen oder ersetzen. Die Immobilienverrentung ist ein komplexer Vorgang mit weitreichenden finanziellen und rechtlichen Folgen.
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich vor der Vertragsunterzeichnung umfassend juristisch beraten zu lassen. Unabhängig davon, ob Sie sich für ein Modell mit Wohnrecht, Nießbrauch oder einer anderen Art der Leibrente entscheiden, ist die Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt oder den Verbraucherschutz unerlässlich. Sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist, sind Änderungen an den Bedingungen in der Regel nicht mehr möglich. Handeln Sie vorausschauend, um Ihre Interessen optimal zu schützen.
Sprechen Sie mich an, gerne empfehle ich Ihnen auch einen externen Spezialisten für juristische Fragen.