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Immobilienmakler in München und Umland, sowie Verrentungsexperte  

Grundstücksverkauf mit Erbbaurecht

Nutzen Sie den Wert Ihres Grundstücks, ohne ausziehen zu müssen - mit dem Erbbaurechts-Modell

Sie lieben Ihr Zuhause und möchten darin wohnen bleiben, benötigen aber gleichzeitig Kapital? 

Sei es für eine moderne Heizung, eine Dachsanierung, zur Unterstützung der Enkel oder einfach, um das Leben im Alter sorgenfreier zu genießen: Das Verrentungsmodell "Grundstück verkaufen, Haus behalten" macht es möglich.

Wie funktioniert diese Modell?

Das Prinzip ist so genial wie einfach: Das Eigentum am Boden wird vom Eigentum am Gebäude getrennt.

  1. Verkauf: Sie verkaufen lediglich das Grundstück an einen unserer renommierten Partner.
  2. Auszahlung: Sie erhalten sofort den vollen vereinbarten Grundstückswert ausbezahlt (dieser orientiert sich am Bodenrichtwert und kann bis zu 100 % betragen).
  3. Wohnen bleiben: Sie bleiben zu 100 % Eigentümer Ihres Hauses und behalten das uneingeschränkte Nutzungsrecht.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Bild von Jackie Best aus Unsplash

Das Erbbaurecht schafft einen klaren und ausgewogenen Rahmen für alle Beteiligten. Im Gegensatz z.B. zu vielen Teilverkaufs-Modellen, die von Verbraucherschützern oft als intransparent kritisiert werden, bietet das Erbbaurecht maximale Rechtssicherheit.

  • Hohe Sofort-Auszahlung: Der Auszahlungsbetrag ist transparent und orientiert sich am offiziellen Bodenrichtwert.
  • Maximale Sicherheit & Laufzeit: Das Erbbaurecht wird in der Regel für 99 bis 198 Jahre geschlossen. Sie und Ihre Erben sind langfristig abgesichert.
  • Volle Entscheidungsfreiheit: Da Sie Eigentümer des Gebäudes bleiben, können Sie schalten und walten, wie Sie möchten: Umbau, Anbau oder Neubau – alles ist möglich.
  • Rückkauf-Option: Ein entscheidender Vorteil! Sie oder Ihre Erben haben während der Laufzeit die Option, das Grundstück zurückzukaufen. Das hält das Vermögen in der Familie.
  • Vererbbarkeit: Ihr Nutzungsrecht endet nicht mit dem Tod. Ihre Erben können bis zum Ende der Laufzeit im Haus wohnen bleiben, solange der Erbbauzins entrichtet wird.


Der Erbbauzins: Ihre Miete für den Boden

Da Sie das Grundstück weiterhin nutzen, obwohl Sie den Kaufpreis bereits erhalten haben, zahlen Sie an den neuen Grundstückseigentümer (den Erbbaugeber) einen monatlichen Betrag: den sogenannten Erbbauzins (oft auch Erbpacht genannt).
Sie kümmern sich weiterhin wie gewohnt um Ihr Haus: Instandhaltung, Modernisierungen und die Grundsteuer bleiben in Ihrer Hand. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihnen niemand in Ihre eigenen vier Wände hineinredet.

Für wen ist dieses Modell geeignet?

Dieses Modell ist ideal, wenn Sie Kapitalbedarf haben, aber Ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen wollen.

  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Gewerbegrundstücke
  • Eigentumswohnungen (Dieses Modell ist für einzelne Wohnungen leider rechtlich nicht umsetzbar).


Interessiert? Lassen Sie uns rechnen!

Gerne erstellen wir Ihnen eine unverbindliche Berechnung: Wie hoch wäre Ihre Auszahlungssumme? Wie hoch wäre der monatliche Erbbauzins? Finden wir gemeinsam heraus, ob dieses Modell der Schlüssel zu Ihrer finanziellen Freiheit ist.


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