LEIBRENTE: Finanzielle Sicherheit mit lebenslangem Wohnrecht
Möchten Sie den Wert Ihrer Immobilie nutzen, um Ihre Rente aufzubessern, aber trotzdem in Ihrem vertrauten Zuhause wohnen bleiben? Die Immobilienverrentung, oft auch als Leibrente bezeichnet, bietet Ihnen genau diese Möglichkeit. Sie verkaufen Ihr Haus oder Ihre Wohnung, erhalten dafür eine sichere, regelmäßige Rentenzahlung und genießen ein im Grundbuch verankertes, lebenslanges Wohnrecht.
Was genau ist die Leibrente?
Bei der Leibrente wandeln Sie Ihr Immobilienvermögen in eine Rente um. Sie verkaufen Ihre Immobilie und erhalten vom Käufer statt eines einmaligen Kaufpreises regelmäßige, meist monatliche Zahlungen. Gleichzeitig wird Ihr Recht, bis an Ihr Lebensende in der Immobilie zu wohnen, als lebenslanges Wohnrecht an erster Stelle im Grundbuch eingetragen. Das bietet Ihnen maximale Sicherheit.
Die Vorteile der Immobilienverrentung auf einen Blick:
- Gesichertes lebenslanges Wohnrecht: Ihr Recht, in der Immobilie zu bleiben, wird an höchster Stelle im Grundbuch eingetragen und ist somit unantastbar.
- Finanzielle Sicherheit im Alter: Sie erhalten regelmäßige, garantierte Rentenzahlungen. Diese werden als "Reallast" ebenfalls im Grundbuch verankert.
- Keine Kosten für Instandhaltung: In der Regel übernimmt der neue Eigentümer die Verantwortung und die Kosten für größere Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.
- Flexible Auszahlungsmodelle: Neben der reinen Leibrente ist auch eine Kombination aus einer größeren Einmalzahlung zu Beginn und anschließenden monatlichen Renten möglich.
Maximale Sicherheit: Worauf Sie beim Vertrag achten müssen
Die Absicherung Ihrer Rechte ist das A und O bei der Immobilienverrentung. Um Ihre Rentenzahlungen und Ihr Wohnrecht langfristig zu schützen, sind folgende Einträge im Grundbuch entscheidend:
- Reallast an erster Rangstelle: Die Leibrente (Ihre Zahlungsansprüche) und das Wohnrecht sollten an erster Stelle im Grundbuch eingetragen werden. Das stellt sicher, dass Ihre Ansprüche selbst bei einer Zwangsversteigerung Vorrang haben, falls der Käufer zahlungsunfähig wird.
- Auflassungsvormerkung: Dieser zusätzliche Eintrag schützt Sie davor, dass die Immobilie ohne Ihre Zustimmung weiterverkauft oder mit neuen Schulden (z. B. einer Hypothek) belastet wird.
Wichtiger Hinweis: Die Leibrente wird oft mit der Umkehrhypothek verwechselt. Es handelt sich jedoch um zwei grundlegend unterschiedliche Modelle. Bei der Leibrente verkaufen Sie Ihr Eigentum, bei der Umkehrhypothek beleihen Sie es.