Nießbrauch - Die Sichere Lösung für Ihre Immobilienverrentung
Was bedeutet Nießbrauchrecht?
Das Nießbrauchrecht (§ 1030 BGB) sichert Ihnen das persönliche Recht, Ihre Immobilie weiterhin zu nutzen und von ihren Erträgen zu profitieren, auch wenn Sie sie bereits verkauft haben. Sie bleiben also „wirtschaftlicher Eigentümer“, während der rechtliche Eigentümer wechselt. Dieses Recht wird grundbuchlich eingetragen und bietet Ihnen maximale Sicherheit.
- Nicht übertragbar oder vererbbar (§ 1059 BGB), jedoch kann die Ausübung überlassen werden.
- Übertragbar bei juristischen Personen (§ 1059a BGB)
- Gilt sowohl für bewegliche und unbewegliche Sachen, Erbschaften als auch Gesellschaftsanteile
Das Nießbrauchrecht ist die rechtlich stärkste Form der Absicherung, wenn Sie Ihre Immobilie verrenten möchten – und gleichzeitig flexibel bleiben wollen.
Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis - Ihre Vorteile
Eine Immobilienverrentung mit Nießbrauch bietet Ihnen finanzielle Freiheit und Sicherheit im Alter:
- Maximale Sicherheit: Das Nießbrauchrecht wird an erster Rangstelle im Grundbuch (Abteilung II) eingetragen. Damit sind Sie rechtlich geschützt – unabhängig von späteren Eigentümerwechseln.
- Unentgeltliches Wohnrecht: Sie wohnen weiterhin kostenfrei in Ihrer Immobilie und können die erhaltene Einmalzahlung völlig frei verwenden.
- Volle Flexibilität: Auch wenn Sie später ins Ausland, in eine Seniorenresidenz oder ein Pflegeheim ziehen, können Sie Ihre Immobilie vermieten und die Mieteinnahmen behalten.
- Auch für vermietete Immobilien geeignet: Bei einer vermieteten Immobilie erhalten Sie zusätzlich zur Einmalzahlung weiterhin Ihre laufenden Mieteinnahmen.
- Option auf befristeten Nießbrauch: Auf Wunsch kann das Nießbrauchrecht zeitlich befristet werden (z. B. 2 bis 15 Jahre). Eine solche Befristung erhöht den Auszahlungsbetrag – ideal, wenn Sie bereits wissen, wie Ihre Wohnsituation künftig aussieht (z. B. Umzug zu den Kindern oder in den Alterswohnsitz).
Warum Mirco Maurer Ihr Experte für Immobilienverrentung ist
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